Hallo Herr Frei, kann ich als frühpensionierte Polizeibeamtin (52 Jahre alt) die Aktivrente als Alltagsbegleiterin (Unterstützung im Alltag für Kranke/Schwerbehinderte) in Anspruch nehmen?
Sehr geehrte Frau P.,
in Ihrem speziellen Fall können Sie die Aktivrente derzeit nicht in Anspruch nehmen. Dies ist ganz allgemein erst mit 67 Jahren und dem Erreichen der Regealtersgrenze der möglich. Unabhängig davon: Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Nehmen sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen. Ein zusätzlicher Verdienst könnte sich jedoch auch negativ auf die Höhe der Pension auswirken, weshalb jeder Einzelfall individuell geprüft werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

