Warum wurden Abgeordnete in die Aktivrente eingeschlossen und warum können sie den Freibetrag sofort nach Mandatsende in Anspruch nehmen?
Zum 01. Januar 2026 kommt die steuerfreie Aktivrente, demnach haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Erreichen der gesetzlichen Regelarbeitsgrenze einen Anspruch auf den Freibetrag, wenn sie nach dem Renteneintritt weiterarbeiten.
Es erklärt sich daher nicht, dass Abgeordnete, die in keine Kasse einzahlen, in diese Regelung eingeschlossen wurden, erst recht nicht, da andere Berufsgruppen, die in die Sozialkassen einzahlen, ausgeklammert wurden.
Es erklärt sich auch nicht, dass Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden und in die Privatwirtschaft wechseln und so einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, sofort nach Mandatsende, den Freibetrag in Anspruch nehmen können.

