
Anja Weisgerber CSU
Antwort ausstehend von Der Pflegeversicherungsbeitragssatz wurde rückwirkend zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und für alle pauschal im Juli nacherhoben.
Für Fragen bezüglich Ukrainerinnen und Ukrainern, die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, können Sie sich an das zuständige Bundesministerium für Gesundheit wenden.
Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte.
Dadurch kann es vorkommen, dass in manchen Jahren die Renten stärker steigen, in anderen Jahren die Diäten.