Antwort 19.08.2026 von Claudia Moll SPD
Es muss unbedingt vermieden werden, dass Personen, die auf die Leistung der Tagespflege angewiesen sind, diese aus Kostengründen nicht weiter in Anspruch nehmen können
Es muss unbedingt vermieden werden, dass Personen, die auf die Leistung der Tagespflege angewiesen sind, diese aus Kostengründen nicht weiter in Anspruch nehmen können
Der derzeitige Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz enthält hierzu noch keine konkreten gesetzlichen Änderungen.
Mit Blick auf die Rente hat die Alterssicherungskommission Empfehlungen vorgelegt, die auch Beamtinnen und Beamte sowie Abgeordnete betreffen. Die Empfehlungen sollen bis Ende des Jahres umgesetzt werden.
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
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vielen Dank für Ihre Nachricht.
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