Warum werden Solo-Selbständige in Kranken- und Pflegeversicherung trotz höherer Beitragslast (aus versteuertem Einkommen, Mindestbemessung) schlechter abgesichert als Angestellte
Warum werden Solo-Selbständige in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin strukturell schlechter gestellt als Angestellte, obwohl sie den vollständigen Beitrag aus bereits versteuertem Einkommen zahlen müssen, Mindestbemessungsgrundlagen unterliegen und zugleich keinen gleichwertigen Zugang zu Leistungen wie regulärem Mutterschutz oder automatischem Krankengeld haben?
In mehreren fachlichen Stellungnahmen und Gutachten wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Ungleichbehandlung sachlich kaum zu rechtfertigen ist und zumindest in Spannung zu Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) steht, da Selbständige bei höherer finanzieller Belastung deutlich geringere soziale Absicherung erhalten.
Welche konkreten Maßnahmen planen Sie in dieser Legislaturperiode, um diese Benachteiligung in Kranken- und Pflegeversicherung zu beenden – insbesondere hinsichtlich Beitragssystematik und Mutterschutz für Selbständige?
Falls keine Reformen vorgesehen sind: Warum nicht
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Situation von Solo-Selbstständigen in Kranken- und Pflegeversicherung.
Zunächst: Solo-Selbständige leisten einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes. Sie schaffen Innovationen, übernehmen unternehmerisches Risiko und sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Mittelstands.
Richtig ist, dass sich die Rahmenbedingungen für Selbständige und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden. Diese Unterschiede ergeben sich aus den verschiedenen Strukturen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Erwerbstätigkeit. Dabei muss regelmäßig geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen noch zeitgemäß und ausgewogen sind. Gleichzeitig müssen Veränderungen im Kranken- und Pflegeversicherungssystem finanziell tragfähig bleiben und die Stabilität der Sozialversicherungen sichern. Pauschale Gleichsetzungen von Selbständigen und Arbeitnehmern greifen daher oftmals zu kurz. Notwendig sind ausgewogene Lösungen, die sowohl den berechtigten Interessen der Selbständigen als auch den Anforderungen eines solidarisch finanzierten Versicherungssystems gerecht werden.
Bei Thema Mutterschutz für Selbstständige haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, diesen Analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einzuführen und dazu umlagefinanzierte und auch andere Finanzierungsmodelle zu prüfen.
Darüber hinaus wollen wir in dieser Legislaturperiode prüfen, die Rahmenbedingungen für Selbständige insgesamt zu verbessern und bestehende Benachteiligungen dort abzubauen, wo sie sachlich nicht gerechtfertigt sind. Dazu gehört auch die Prüfung, wie soziale Sicherungssysteme stärker an die Lebensrealität moderner Selbständigkeit angepasst werden können. Konkrete Fristen dazu kann ich Ihnen allerdings nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Aeikens, MdB

