Gleichwohl finde ich es korrekt, dass die Entscheidungen über Erstattungen im Gesundheitswesen wesentlich darauf beruhen, dass die Gremien der Selbstverwaltung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über den nachweisbaren Nutzen von Behandlungen entscheiden.
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Für homöopathische Arzneimittel und Behandlungen ist dieser Wirksamkeitsnachweis nach dem Stand der Wissenschaft in den anerkannten Nachweisverfahren nicht hinreichend.
Homöopathie bleibt persönliche Entscheidung, doch die GKV wird aller Voraussicht nach nicht mehr dafür aufkommen.
Wenn wir unnötige Behandlungen reduzieren, entsteht Raum für das, was Patient*innen oft am meisten brauchen: Zuwendung, Zeit, den ganzheitlichen Blick auf die individuelle Lebenssituation.
Ich nehme diese Berichte zum Beitragsstabilisierungsgesetz sehr ernst. Ich weiß um die Bedeutung von naturmedizinischen Verfahren und der integrativen Medizin und kann die Argumente für diese sehr gut nachvollziehen. Der Zulauf zu solchen Verfahren, Homöopathie und zur Heilpraktikerschaft zeigt die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten und ich bin froh, dass in Deutschland eine freie Wahl möglich ist, die unabhängig von der Entscheidung im BStabG auch bestehen bleibt.
Eine Streichung von homöopathischen Leistungen aus der Erstattungsfähigkeit der GKV würde ab 2027 etwa 40 Mio. € pro Jahr einsparen.