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Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einen Gesetzentwurf verabschieden, der eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und der dabei allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Die Details des BBVAngG wird der Deutsche Bundestag ausgiebig und öffentlich beraten, sobald ihm ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt.
Der Referent*innenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Den folgenden Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich parlamentarisch begleiten.
Unser Ziel bleibt eine gerechte und konkurrenzfähige Besoldung, die selbstverständlich den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.