Wie Sie richtigerweise sagen, erfüllt ein Fernstudium nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Entweder Sie absolvieren dieses Fernstudium aus dem Ausland oder Sie leben während des Studiums mit einem anderen Aufenthaltstitel – der dann aber auf einem anderen Anknüpfungspunkt (Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, EU-Aufenthalt etc.) beruht.
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Ich setze mich dafür ein, dass Lehramtsanwärterinnen und -anwärter nach dem Referendariat künftig durchgehend und ohne Unterbrechung bezahlt werden
Das Jurastudium betreibe ich bewusst ergänzend, um meine Wissensbasis zu erweitern und den rechtlichen Fragen innerhalb meines politischen Engagements besser gerecht zu werden.
Überlegungen, in Bayern aus Kostengründen juristische Fakultäten zusammenzulegen, werden im Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht diskutiert.
Fehlendes Berufsgesetz bremst akademische Osteopathie: Warum klare Regeln, Patientenschutz und faire Übergänge jetzt dringend nötig sind
Vor Weihnachten haben wir die Rentenkommission eingesetzt, die schon in sechs Monaten planmäßig ihren Bericht vorlegen soll. Meine Erwartung ist, dass dann solche Fragestellungen, die Sie zurecht heute aufwerfen, dort aufbereitet sind.