Teilen Sie die Auffassung, dass Zusammenlegungen juristischer Fakultäten aus Kostengründen ein geeignetes Mittel darstellen?
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Freistaats Bayern wird immer wieder über strukturelle Einsparmaßnahmen im Hochschulbereich diskutiert. In diesem Zusammenhang stehen auch mögliche Zusammenlegungen juristischer Fakultäten aus Kostengründen im Raum.
Konkret wird dabei über folgende Zusammenlegungen gesprochen:
• Würzburg und Erlangen mit dem Sitz der juristischen Fakultät in Erlangen,
• Regensburg und Bayreuth mit dem Sitz in Regensburg,
• Passau, Bayreuth und Augsburg mit dem Sitz in Passau,
wobei der Standort München unverändert bestehen bleiben soll.
Ich frage die Staatsregierung:
Teilen Sie die Auffassung, dass Zusammenlegungen juristischer Fakultäten aus Kostengründen ein geeignetes Mittel darstellen, und unterstützt er die genannten Überlegungen zu konkreten Standortzusammenlegungen? Falls ja, welche Kriterien wären hierfür maßgeblich, und falls nein, welche Alternativen sieht er zur finanziellen Entlastung im Bereich der juristischen Ausbildung?

