Frage von Daniel B. • 21.12.2023

Antwort von Carmen Wegge SPD • 08.01.2024
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Nach dem Grundgesetz obliegt das Verbot einer Partei dem Bundesverfassungsgericht. Abgeordnete im bayerischen Landtag haben hierzu keine Entscheidungskompetenz.
Im Ergebnis konnte dann auch der Freistaat Sachsen im Bundesrat zustimmen.
Für das Thema Urheberrecht ist Herr Nouripour in der Grünen Bundestagsfraktion inhaltlich nicht zuständig.
Wer gewerblich fremde Urheberrechte für seine eigene Geschäftstätigkeit nutzt, bedarf hierzu der Einwilligung.