
 Antwort 03.09.2025 von Dirk Kienscherf   SPD
Mit Blick auf die weitgehend erfolgte Umstellung auf die elektronische Akte ist heutzutage ein vergleichbares Geschehen allerdings nahezu ausgeschlossen.

Mit Blick auf die weitgehend erfolgte Umstellung auf die elektronische Akte ist heutzutage ein vergleichbares Geschehen allerdings nahezu ausgeschlossen.

In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach meiner Information keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten feststellen können.



Sehr geehrter Herr C.,
