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Dass gesundheitliche Schäden und Abhängigkeiten auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung nicht, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit ebenfalls gravierenden gesundheitlichen Risiken zu legalisieren bzw. kontrolliert abzugeben.

Jetzt ist klar, dass die Legalisierung in mehreren Schritten erfolgen muss, weshalb nunmehr das Gesetzgebungsverfahren zu Entkriminalisierung, Eigenanbau und CSC auch läuft

Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.

Ich stehe zum Thema Organisierte Kriminalität in engem Austausch mit den zuständigen Kolleg*innen und auch den Behörden und kann Ihnen dazu sagen, dass wir dieses Thema nicht unberücksichtigt lassen.