Wird in Verfahren bezüglich Cannabis-Delikten im Straßenverkehr, weiterhin, bei alleinig nachgewiesenem Konsum, stets von einer "Neigung zur Rauschgiftsucht" ausgegangen?
Ist diese Praxis weiterhin gewünscht? Fahrerlaubnisbehörden und deren Angestellte sind fachlich wie sachlich, keine Mediziner. Dementsprechend ist eine solche Annahme, nur eine Annahme. leider findet sich diese "Neigung zu Sucht", in vielen FAER's als "Fakt", eingetragen wieder. sind hierzu Änderungen in Planung?

