
Als Patientin müssen Sie zu einer Behandlung immer ihre Einwilligung geben und können so entscheiden, ob und wie sie sich behandeln lassen.
Als Patientin müssen Sie zu einer Behandlung immer ihre Einwilligung geben und können so entscheiden, ob und wie sie sich behandeln lassen.
ich bin mir nicht ganz sicher, was mit Ihrer Frage gemeint ist. Könnten Sie diese noch einmal anders formulieren.
Wenn der entstehende Mehraufwand des Nachweises über die Gesundheit des Blutes des Homosexuellen von diesem selber erbracht würde, und man weiter diese Gesundheit zweifelsfrei nachprüfen kann, könnte man entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Die Infrastruktur, insbesondere bei Krankenhäusern, aber auch Großgeräten in Versorgungszentren, Praxen etc., wird in erster Linie von den 90 Prozent gesetzlich Versicherten betrieben und wäre von den Privatversicherten allein nicht zu finanzieren.