Es besteht keine Notwendigkeit oder Planung, das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter anzuheben oder gar einzelne Altersrenten abzuschaffen. Das gilt auch für die Rente für langjährig Versicherte oder die Rente für schwerbehinderte Menschen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte, auch solche aus privaten Quellen, auf das Übergangsgeld angerechnet.
Die Erhöhung der Diäten und Renten erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorgaben und anhand der allgemeinen Einkommensentwicklung
Trotzdem ist klar: Rentnerinnen und Rentner haben unsere Anerkennung verdient und müssen sich auf eine sichere Rente verlassen können. Dafür konnten wir in der aktuellen Legislaturperiode bereits viel erreichen.
Das System der VBL-Renten inklusive der Frage möglicher Anpassungen beruht im Kern auf tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.