vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5f EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden.
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der Gesetzentwurf schießt an gleich mehreren Stellen über das Ziel hinaus
(...) Diese Regelung besagt , dass die Telemedienanbieter nicht dazu berechtigt sind Betroffene von der Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. (...)
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf stammt aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Auch der Gesetzesbegründung ist leider keine genaue Erklärung zu § 15 b Abs. 3 Telemediengesetz zu entnehmen. Daher können wir uns zurzeit leider auch nicht erklären, weshalb genau diese Schweigepflicht eingeführt wird.
Auch wir als Freie Demokraten sehen die Notwendigkeit, die Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Netz zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ ist jedoch der falsche Weg.
§ 15b regelt die Ausnahme, nämlich die Übermittlung von Passwörtern und anderen Zugangsdaten von Telemediendienstbetreibern an die in § 15b Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufgeführten Behörden.
Als Oppositionspolitiker habe ich seit langem gefordert, dass die Große Koalition endlich handelt und gegen den zunehmenden Rechtsextremismus und die Hasskriminalität im Netz aktiv wird. Gleichwohl wäre es eigentlich an der Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich zu erklären. Insofern wäre es vielleicht angebracht, wenn Sie Ihre Frage auch an die zuständige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz richten würden.