Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.
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Antwort 10.03.2020 von Elisabeth Müller-Witt SPD
Antwort 11.03.2020 von Carina Gödecke SPD
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Antwort ausstehend von Jörg Urban AfD
Antwort 11.10.2019 von André Barth AfD
(...) Ihre Kritik am Rechnungshof teile ich nicht, schließlich liegen unzählige Jahresberichte vor, die die Regierung kritisieren. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, dem Rechnungshof Sanktionsmöglichkeiten einzuräumen, dies habe ich im Parlament mehrfach angesprochen. Hinweise von Ihnen sind mir leider nicht bekannt, gerne können Sie jedoch über eines meiner Bürgerbüros einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren. (...)
Antwort ausstehend von Matthias Rößler CDU