Antwort ausstehend von Evelyne Gebhardt SPD
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Antwort 19.10.2021 von Anna Cavazzini BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider ist hier ein genaues Datum schwer vorherzusagen.

Antwort 30.09.2021 von Heinz Alfred Wössner FREIE WÄHLER
schon aus Gründen der Transparenz sollte ein Petitionsbescheid meiner persönlichen Meinung nach eine Begründung enthalten, ganz gleich ob der Petition stattgegeben wird oder nicht.
Antwort 29.10.2021 von Marlon Bröhr CDU
Für mich persönlich gilt, eine politische Positionierung muss immer auch eine Begründung enthalten und in diesem Sinne versuche ich stets, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten.
Antwort 01.10.2021 von Peter Bleser CDU
Aus Ihrer Frage geht für mich nicht hervor, um welche Petitionen es sich handelt beziehungsweise an welcher Stelle diese bearbeitet wurden.
Antwort 01.10.2021 von Tobias Vogt CDU
Das Petitionsrecht ist für mich ein wertvolles Recht des Bürgers.