Elske Hildebrandt
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SPD
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Frage von Erhard J. •

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass meine Petition angenommen, frist- und formgerecht bearbeitet und mit einer Entscheidung basierend auf Recht und Wahrheit abgeschlossen wird?

Sehr geehrter Frau Hildebrandt,

es geht um die Petition;

https://www.change.org/Pet-BT-146GVG

Mit freundlichen Grüßen

E. J.

Elske Hildebrandt
Antwort von
SPD

Lieber Herr J.,

wenn Ihre Petition formell korrekt beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wird, wird genauso verfahren, wie das mit allen Petitionen der Fall ist.  Sie wird frist- und formgerecht bearbeitet und behandelt.
Ich muss und werde mich für die Bearbeitung der Petition also nicht speziell einsetzen.

Inhaltlich habe ich mich mit Ihrer Petition schon in Ihrer letzten Anfrage beschäftigt.
Ich kann das hier gerne wiederholen:

Ich bin davon überzeugt, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte grundsätzlich politisch unabhängig arbeiten. Die von Ihnen geschilderten Einzelfälle enthalten schwerwiegende Vorwürfe, die ich nicht überprüfen kann. Ich bitte Sie, entsprechende Nachweise den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

 Die deutsche Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz gebunden und damit insbesondere an das Legalitätsprinzip und das Gebot der Objektivität. Bereits jetzt sind Weisungen aus sachfremden Erwägungen und eine politische Einflussnahme auf die Strafverfolgung rechtswidrig. Verstöße gegen diesen Grundsatz wiegen schwer und müssen mit allen Mitteln verhindert werden. Ich habe hier großes Vertrauen in unser Rechtssystem.

Innerhalb der SPD-Fraktion auf Bundesebene sehen wird aber die Gefahr gesehen, dass das ministerielle Einzelfallweisungsrecht für eine politische Einflussnahme auf strafprozessuale Entschließungen missbraucht werden kann oder jedenfalls einen solchen Anschein bergen kann. Diese Gefahr wollen soll gebannt werden. Deswegen will die SPD-Fraktion, gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften reformieren. Eine ersatzlose Streichung wird dort jedoch nicht für den richtigen Weg gehalten. Denn das ministerielle Weisungsrecht im Einzelfall hat eine wichtige Funktion. Es sichert die demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörden. Bei gravierenden Fehlern der Strafverfolgungsbehörden kann das zuständige Justizministerium so politische Konsequenzen ziehen. Deswegen wird an einer tragfähigen Lösung gearbeitet, um einen Missbrauch des ministeriellen Einzelfallweisungsrechts zu verhindern.
Für eine Streichung des § 146 GVG werde ich mich nicht einsetzen.

Was möchten Sie wissen von:
Elske Hildebrandt
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SPD