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Eine Änderung des WEG ist vorerst nicht geplant. Die Novellierung des WEG im Jahr 2020 brachte dem Kläger stattdessen viele Vorteile und Erleichterungen.

Dieses Problem haben wir als Ampel-Koalition erkannt und arbeiten derzeit an einer Gesetzesänderung, die eine Anbringung von Balkonkraftwerken auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer ermöglicht

Wie ich zur Sache schon ausführte, werden wir im parlamentarischen Verfahren auch in enger Abstimmung mit unserem juristischen Fachpersonal in der Fraktion unter anderem Fragen um die Verfassungsmäßigkeit beraten.

Meine Rückabstimmung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu der von Ihnen beschriebenen Fragestellung
hat ergeben, dass bei einem Zahlungsverzug unter bestimmten Umständen Kündigungen des Mietverhältnisses durch den Vermieter möglich sind.