
 Antwort 12.05.2025 von Alexander Hoffmann   CSU
Sehr geehrter Herr M.,

Sehr geehrter Herr M.,

Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Schreiben Sie mir und meinem Team einen Brief oder eine E-Mail.

Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben. Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt.



Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.