Antwort 05.11.2025 von Annika Klose SPD
Politisch gibt es aus meiner Sicht ebenfalls keinen Änderungsbedarf, da man mit dem Eingehen einer Ehe eine Verantwortung gegenüber dem:der Partner:in eingeht.
Politisch gibt es aus meiner Sicht ebenfalls keinen Änderungsbedarf, da man mit dem Eingehen einer Ehe eine Verantwortung gegenüber dem:der Partner:in eingeht.
Mit dieser Frist sollen unbillige Härten vermieden werden. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass dieser Rentenanspruch nach dem Versorgungsausgleich beim begünstigten Partner liegt und nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Sehr geehrter Herr G.,
Aktivrente fördert freiwillige Arbeit im Ruhestand. Rentenpaket wird geprüft, Ziel ist eine gerechte und stabile Rente.
Sehr geehrte Frau B.,