Antwort 04.11.2025 von Katja Mast SPD
Dies würde dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, da der Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und Rentenanspruch aufgehoben würde.
Dies würde dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, da der Zusammenhang zwischen Beitragszahlung und Rentenanspruch aufgehoben würde.
Schwarzarbeit ist eine Form der Finanzkriminalität, die entschlossener bekämpft werden sollte
Politisch gibt es aus meiner Sicht ebenfalls keinen Änderungsbedarf, da man mit dem Eingehen einer Ehe eine Verantwortung gegenüber dem:der Partner:in eingeht.
Mit dieser Frist sollen unbillige Härten vermieden werden. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass dieser Rentenanspruch nach dem Versorgungsausgleich beim begünstigten Partner liegt und nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Sehr geehrter Herr G.,