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Bärbel Bas
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Frage von Paul R. •

Guten Tag, Frau Bas, warum soll der Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 gelten, aber nicht schon ab 2026?

Guten Tag, Frau Bas,
ich wende mich an Sie in der aktuellen Debatte zum Gesetzespaket zur Rente, das im Dezember 2025 beschlossen werden soll im Bundestag. Ich finde Ihre Argumentation für angemessene Renten gut und unterstütze in dem Sinne auch das Votum für die Fortführung der Haltelinie bei 48 Prozent. Auf Verwunderung stößt bei mir jedoch, dass ab 2032 dann der Nachhaltigkeitsfaktor gelten soll. Als Teil der Generation U30 finde ich das unplausibel. Kurzum: Entweder die Haltelinie bei 48 Prozent für alle oder eben der Nachhaltigkeitsfaktor für alle. Das aktuelle Vorgehen ist doch ungerecht, v.a. wenn - Stand jetzt - kein Plan vorliegt, wie es mit der Rente für die Jüngeren weitergeht.
Mit freundlichen Grüßen.
Paul R.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Bei der Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau geht es nicht darum, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Denn ein angemessenes Rentenniveau nützt am Ende allen. Die Verlängerung der Haltelinie verhindert, dass das Rentenniveau bis 2031 auf unter 48 Prozent absinkt. Danach greift wieder die Rentenanpassungsformel (inkl. des Nachhaltigkeitsfaktors), die langfristig zu einem Rückgang des Rentenniveaus führt. Das Rentenniveau bleibt aber ausgehend vom Rentenwert des Jahres 2031 dauerhaft rund einen Prozentpunkt höher als ohne Haltelinie. Somit nützt die Haltelinie auch den jungen Generationen.

Außerdem hat die Bundesregierung eine Alterssicherungskommission eingesetzt. Diese hat die Arbeit bereits aufgenommen und soll der Bundesregierung bis Mitte 2026 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung vorlegen. Dazu befasst sie sich insbesondere mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt zu weiteren Einzelheiten und Maßnahmen keine Auskunft geben und die von Ihnen übermittelten Fragestellungen hier auch nicht näher bewerten kann.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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