
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Die Rate an Verstorbenen nach einer Impfung liegt bei 0,00002% und ist somit um ein Vielfaches niedriger als die der Verstorbenen nach einer Corona-Infektion.
Die Impfquote beträgt gegenwärtig 74,4 Prozent der Gesamtbevölkerung und mindestens 54,3 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 06.02.2022). Diese Quote ist für eine nachhaltige Pandemiebekämpfung nach wissenschaftlichen Einschätzungen leider noch nicht ausreichend. Eine allgemeine Impfpflicht würde viele der noch unentschlossenen Menschen davon überzeugen, sich impfen zu lassen.
Die zugelassenen Corona-Impfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Viren. Todesfälle durch die Impfung sind äußerst unwahrscheinlich.
Falls die Impflicht tatsächlich käme, wäre es logisch, dass diese Pflicht mit allen zugelassenen Impfstoffen erfüllt wäre.
Nur mit einer lückenlosen Immunität innerhalb der gesamten Bevölkerung werden wir mit Hinblick auf den Herbst/Winter in einen postendemischen Zustand kommen können