Frage von Linda J. • 20.11.2024

Antwort ausstehend von Laura Kraft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist mir außerdem wichtig zu betonen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch Strafandrohungen erreicht werden kann.
Der Versuch der Opposition, bei geeigneten Themen einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen zu treiben, ist normaler Bestandteil der parlamentarischen Abläufe und der politischen Auseinandersetzung. Genauso normal ist es, dass die Regierungsfraktionen nicht über dieses „Stöckchen“ springen und einem solchen Antrag daher nicht zustimmen.
Einen notwendigen Zwang zur namentlichen Abstimmung kann ich nicht erkennen
Danke für Ihre Frage, aber das macht überhaupt keinen Sinn