Antwort 27.07.2026 von Fabian Gramling CDU
Bei der Vereinbarung des Koalitionsausschusses handelt es sich bislang um einen politischen Arbeitsauftrag, nicht um einen ausformulierten Gesetzentwurf.
Bei der Vereinbarung des Koalitionsausschusses handelt es sich bislang um einen politischen Arbeitsauftrag, nicht um einen ausformulierten Gesetzentwurf.
Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
Ob und in welcher Form die derzeit diskutierten Änderungen letztlich Gesetz werden, ist noch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Deshalb kann ich einem konkreten Abstimmungsverhalten heute nicht vorgreifen.