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Wolfgang Dahler
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Frage von Katharina P. •

Wie stehen Sie zur Chatkontrolle? Wie stehen Sie zum Informationfreiheitsgesetz

Sehr geehrter Herr Dahler

Es würde mich, als Bürger, den es ja betrifft, sehr interessieren, wie Sie die oben gestellten Fragen beantworten. Sie vertreten mich persönlich im deutschen Bundestag...Bitte sagen Sie zu Beiden NEIN.

Zum Wohle unserer Demokratie, zum Wohle unseres Landes, zum Wohle unserer Freiheit. Und damit in diesem Land das gegenseitige Misstrauen nicht noch größer wird.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur sogenannten Chat-Kontrolle und zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
Die Unionsfraktion im Bundestag hatte bisher die Brüsseler Initiative zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs im Netz, die unter der Bezeichnung Chat-Kontrolle bekannt geworden ist, abgelehnt. Am Ende muss eine Regelung stehen, die Kinder wirksam schützt, ohne dabei die Sicherheit und Vertraulichkeit individueller Kommunikation zu gefährden.
Das Europäische Parlament hat im Juli für Änderungen an der bereits von den Mitgliedstaaten beschlossenen Übergangsregelung gestimmt. Diese erlaubt es Online-Plattformen, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet aufzuspüren und zu melden. Nun müssen sich die Mitgliedstaaten mit den vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen auseinandersetzen.
Zu Ihren Bedenken zu Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) möchte ich kurz Stellung beziehen: Das IFG eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln und ist sowohl Bedingung als auch Faktor demokratischer Legitimation. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck und gilt nicht uneingeschränkt, da es berechtigte staatliche Interessen (beispielsweise den Schutz von Geheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Zudem darf es auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der staatlichen Arbeit durch überbordende Anfragen (unter anderem unberechtigte oder missbräuchliche) kommen, sodass wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Daher sollen Informationsanfragen, die kein berechtigtes Interesse verfolgen, eingeschränkt werden – wie es in anderen Bereichen der Fall ist. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden. 
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dahler, MdB

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