Eine Neuauszählung kann also erst erfolgen, wenn dort ein entsprechender Beschluss gefasst wird – bislang gibt es dafür keinen festen Termin.
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Demokratie braucht Transparenz: Wo Zweifel bestehen, muss nachgezählt werden. Vertrauen entsteht nur durch überprüfbare Wahlergebnisse.
In diesem Fall wurde die korrekte Durchführung der Wahl durch die zuständigen Stellen bestätigt, weshalb keine Grundlage für eine sofortige Neuauszählung besteht
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.

Nach dem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Bundestag über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Innerhalb des Bundestages ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss zuständig, der dem Plenum Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Wahleinsprüchen vorlegt.