Sehr geehrter Herr Storz, Demokratie ist auch ein Charakterzug, werden Sie sich für eine Neuzählung einsetzten ?
Bei der Stimmenauszählung zu der letzten Bundestagswahl sind der Wahlkomission einige Fehler unterlaufen, die vor allem die Partei BSW betreffen.
Sehr geehrter T.,
freie und geheime Wahlen sind die Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens. Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Landtag oder zu kommunalen Vertretungsorganen werden daher aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig durch die Verwaltungen und Wahlausschüsse vorbereitet. Bei der Stimmauszählung arbeiten viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich und mit großem Verantwortungsbewusstsein mit. Die Wahlprüfung erfolgt überall mit großer Sorgfalt, wovon ich mich persönlich bereits oft überzeugen konnte.
Verfahrensregeln sichern die gute Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie sind daher auch im Fall von Einsprüchen gegen Wahlergebnisse zu beachten.
Gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes ist der Deutsche Bundestag für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen zuständig. Auf Empfehung des Wahlprüfungsausschusses entscheidet der Bundestag über die Wahleinsprüche. Gegen diese Entscheidung kann beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich noch nicht mit allen Wahleinsprüchen befasst. Ich gehe davon aus, dass dies in den nächsten Wochen abschließend unter Beachtung von Recht und Gesetz geschehen wird.
Das Wahlergebnis fiel bekanntermaßen für das Bündnis Sahra Wagenknecht äußerst knapp aus. Daher hat die Partei bereits mehrere Anträge vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt, die ausnahmslos ohne Erfolg blieben. Es ist davon auszugehen, dass weitere Klagen folgen werden, so dass nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsricht die abschließende Entscheidung treffen wird.
Eine Neuauszählung kommt in Frage, wenn der Wahlprüfungsausschuss oder das Bundesverfassungsgericht gravierende Mängel feststellen sollten. Wegen Mängeln in der Wahlorganisation wurde beispielsweise die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt. Sie können daher erkennen, dass die Vorschriften zur Wahlprüfung sehr ernst genommen werden.
Ich bin der Auffassung, dass es der Respekt vor den demokratischen Verfahren und Regeln zum jetztigen Zeitpunkt gebietet, zunächst die Beschlüsse der zuständigen Organe abzuwarten und diese im Anschluss zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Storz
Mitglied des Landtags

