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Linda Heitmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Achim F. •

Sie verschanzen sich hinter der noch ausstehenden Entscheidung des Wahlprüfungsausschuss. Warum geben Sie nicht einfach ihr Statement, wie ihr Demokratieverständnis aussieht in Sachen Neuauszählung?

Sehr geehrte Linda Heitmann, "Die Prüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses..." sagten Sie in der Welt am 08.10.25 zum Thema BSW. Das ist eine Binsenweisheit meiner Meinung nach. Sie wurden aber nach Ihrer persönlichen Meinung zur Neuauszählung gefragt. Warum geben Sie da keine klare Antwort ?

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr F. 

ich stimmen Ihnen zu, dass das Wahlprüfungsverfahren im Deutschen Bundes zeitnah abzuschließen ist. Es ist jedoch anzumerken, dass ein ordentliches Rechtsschutzverfahren auch einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordert und die Frage der Neuauszählung keine politische Entscheidung im Sinne von "dafür oder dagegen sein" ist. Es gilt hier, genau zu prüfen, ob die Einwände, die die Richtigkeit der Auszählung anzweifeln, gerechtfertigt sind, und das Ergebnis der Prüfung kann man nicht vorwegnehmen.

Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der Verfahrensbevollmächtigte des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet. Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter*innen dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

Mit freundlichem Gruß

Linda Heitmann, MdB

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