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Wie Herr Streeck im Interview mit der „Rheinischen Post“ ausführt, erwarten wir zum Herbst und dann für das Frühjahr 2026 die ersten Evaluierungen des Cannabisgesetzes (CanG). Als Befürworter einer evidenzbasierten Politik bin ich der Ansicht, dass wir diese Zahlen und Ergebnisse erst abwarten sollten, bevor wir vorschnell Maßnahmen und Entscheidungen fordern und treffen.
Die aktuellen Pläne sind so nicht zustimmungsfähig. Für uns als SPD ist neben Patient*innenschutz eine barrierefreie und wohnortnahe Versorgung zentral.
Zur Frage der Ergebnisoffenheit: Die Evaluation folgt wissenschaftlichen Standards und methodischer Transparenz. Sie basiert auf unterschiedlichen Datenquellen – von anonymisierten Befragungen bis hin zu amtlichen Statistiken – und wird über Zwischen- und Abschlussberichte öffentlich gemacht.
Am Ende müssen die Verantwortlichen der Koalition gemeinsam Entscheidungen treffen. Dabei sind nicht nur die Ministerin und die CDU / CSU beteiligt, sondern auch die SPD. Ich versichere Ihnen, dass meine Kolleginnen und ich ergebnisoffen an das Thema herangehen und uns mit allen Facetten auseinandersetzen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 ergebnisoffen zu evaluieren.
Da ich auf dieser Plattform bereits ausführlich zum aktuellen Stand der Gesetzgebung zum Medizinalcannabis Stellung genommen habe, möchte ich auf diese Antwort verweisen