Die CDU möchte Telemedizin und Versand bei medizinischem Cannabis verbieten. Dies wäre extrem schädlich für eine wachsende Industrie aber vorallem für die Patient:innen. Stimmen sie gegen ein Verbot?

Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre Frage und Schilderung Ihrer Sorgen bezüglich eines Telemedizin- und Verbsandverbots bei Medizinal Cannabis.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 ergebnisoffen zu evaluieren. Der vorliegende Referentenentwurf zum MedCanG soll auf einen Anstieg der Importe von medizinischem Cannabis reagieren, der laut des Bundesministeriums für Gesundheit vor allem auf die verstärkte Nutzung von Privatverschreibungen für Selbstzahler über Onlineplattformen ohne jeglichen Arzt-Patienten-Kontakt zurückzuführen sei. Ziel des Entwurfs ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig gegen potenziellen Missbrauch vorzugehen.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es von zentraler Bedeutung, dass eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, gewährleistet bleibt. Dabei sind gerade Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen im besonderen Maße auf einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Versorgungsformen angewiesen. Gleichzeitig ist für uns auch klar, dass die Online-Verschreibung von Arzneimitteln, die Suchterkrankungen auslösen können, für unbekannte Patientinnen und Patienten ohne jeglichen Arztkontakt grundsätzlich ausgeschlossen sein sollte. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der CDU/CSU, werden wir im weiteren Verfahren an einer ausgewogenen Regelung arbeiten, die beiden Anliegen gerecht wird.
Wichtig ist, dass es sich derzeit um einen ersten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums handelt, der den Ressorts, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Bis ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, wird noch einige Zeit vergehen und es werden voraussichtlich auch noch Änderungen am Entwurf geben. Inwieweit also ein Verbot sinnvoll ist oder ob es "lediglich" Einschränkungen geben wird, bleibt abzuwarten. Denn, bevor eine Abstimmung erfolgt, bedarf es vieler Beratungen, Diskussionen und ExpertInnen-Anhörungen. Und für diese Beratungen sind die Erfahrungen von Patientinnen, Patienten, Angehörigen und weiteren Betroffenen von großer Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Vogel