Die strenge MPU-Grenze für THC ist gerecht, da bereits geringe THC-Mengen die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit gefährden können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.10.2024 von Simone Borchardt CDU
Antwort 06.06.2024 von Volker Wissing parteilos
Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
Antwort 13.06.2024 von Carmen Wegge SPD
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen,
Antwort 28.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Festlegung eines Grenzwerts von Cannabis ist nicht trivial.
Antwort 06.06.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Antwort 10.06.2024 von Jens Teutrine FDP
Cannabis wird im Verkehr wie Alkohol behandelt. Falsch ist, dass 3,5 ng THC direkt zu einer MPU führen und dass dies bei Alkohol erst bei 1,6 ‰ der Fall ist.