Gilt das auch für 0,5 Promille und mehr äquivalent zu Cannabis-Blutkonzentrationen, oder ist 0,2 Promille (Alkohol) = 3,5ng Blutplasmakonzentration (Cannabis)
der Gleichstellung genüge getan?
Wäre eine Ungleichbehandlung zu Grenzwerten eine Entastung für unsere Gerichte?
Weitere Fragen an Bianca Winkelmann

dort wo das Thema Cannabis die Landesgesetzgebung betrifft, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass Grenzwerte im Straßenverkehr äquivalent zu Alkoholgrenzwerten umgesetzt werden.

Es gibt inhaltliche Anforderungen, die im Rahmen einer Verbeamtung geprüft werden, und im wie hier möglicherweise vorliegenden Falle einer Ablehnung nach meinem Kenntnisstand auch eine Begründung seitens der jeweiligen Bezirksregierung.

Auch um die Attraktivität des Lehrberufs zu steigern, ist die finanzielle Situation der Lehrkräfte ein wichtiges Thema, mit dem wir uns als CDU-Landtagsfraktion intensiv beschäftigen.

Andere Ansätze wie die Verwendung eines „Binnen-I“ oder „Gender-Sternchens“ finden in meiner persönlichen Sprache keinen Ausdruck (...).