
 Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann   FDP
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.

Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.

Eine Reform ist fest im Koalitionsvertrag vereinbart und wir werden uns dabei vom Grundsatz des Kindeswohls leiten lassen

Wir vereinfachen die Möglichkeit der Namensänderung für Kinder bei Scheidung und auch bei der "Rückbenennung"

Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird

Sehr geehrte Frau A.,

Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition mehrere Maßnahmen vereinbart, um das Kindeswohl umfassend zu sichern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt.