Antwort 11.10.2021 von Jens Spahn CDU
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrte Frau H.,
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Im Übrigen wird von Seiten der Staatsregierung sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind.
die Nachflugregelung sieht es vor, dass in der Zeit zwischen Mitternacht und 5:00 Uhr morgens keine Flüge stattfinden, in den Randzeiten (22-0 Uhr und 5-6 Uhr) gelten strenge Auflagen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Ambulanz‑ und Rettungsflüge, Postflüge, Militär‑ und Polizeiflüge und Notlandungen.
Es gibt Fortschritte in der Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung von Covid-19-Erkrankungen. Ivermectin eignet sich allerdings vermutlich nicht.