(...) Zum Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schröm kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Zuständig für Ermittlungsverfahren sind die Staatsanwaltschaften der Justiz. (...)
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(...) Der Vorgang um Oliver Schröm ist eine Farce. Es ist absurd, dass jemand, der skandalöse Steuerhinterziehungs- und Umgehungspraktiken aufdeckt, strafrechtlich verfolgt wird. Das GeschGehG dürfte leider noch verheerendere Folgen haben. (...)
(...) Cum/Ex-Geschäfte sind der wohl größte Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Geschätzte 10-12 Milliarden Euro Steuergelder wurden dabei an Banken und Millionäre ausbezahlt, anstatt in Schienen und Schulen zu investieren. (...)
(...) April in Kraft getreten. Es beinhaltet einen stärkeren Schutz und höhere Rechtssicherheit für Journalisten und Hinweisgeber. Diese günstigere Rechtslage für Journalisten und Hinweisgeber fand seit dem Inkrafttreten des Gesetzes auch auf solche Strafverfahren Anwendung, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. (...)
(...) Sie müssen aber bedenken, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht aus eigener Initiative gegen Herrn Schröm ermittelt, sondern aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann das Rechtshilfeersuchen nicht ablehnen. (...)
Sehr geehrte Frau S.,