Antwort 24.07.2023 von Bodo Ramelow Die Linke
Da es sich sowohl bei meinem Facebook- als auch bei meinem Twitter-Account - wie mehrfach auch gerichtlich festgestellt wurde - um meine privaten Accounts handelt und nicht um diejenigen der Amtsperson, behalte ich mir vor, in bestimmten Fällen auch Blockierungen vorzunehmen.
