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(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. (...)

(...) Hierzu bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln ihrer berufenen ordentlichen Mitglieder. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die oder der Betroffene eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen hat. Straftaten von erheblichem Gewicht sind insbesondere Straftaten, die einen Ausweisungsgrund nach §§ 53 oder 54 AufenthG erfüllen. (...)

(...) da es sich bei den Informationen, die zum Polizeieinsatz geführt haben, um vertrauliche Hinweise handelt, kann ich Ihnen die gestellte Frage leider nicht beantworten. Nur soviel: Es hätte durchaus andere Möglichkeiten gegeben! (...)

(...) Für die zahlreichen Ermittlungspannen und die auch vom Senator verbreiteten Unwahrheiten habe ich kein Verständnis. Und das von dem Senator verkündete Fazit, er sei froh, dass keine Waffen gefunden wurden, halte ich für einen schweren Fehler. Froh wäre ich gewesen, wenn die vermuteten Waffen gefunden und die Tatverdächtigen gestellt worden wären. (...)