Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 06.05.2022 von Hubertus Heil SPD
Antwort 01.04.2022 von Christian Dürr FDP
Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen.
Antwort 18.02.2022 von Marco Buschmann FDP
Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar auf eine stufenweise Öffnung bis hin zum Auslaufen aller Maßnahmen am 19. März verständigt hat.
Antwort 15.02.2022 von Martin Hagen FDP
Nach dem 20.3. sollte auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz entfallen.

Antwort ausstehend von Joachim Streit FREIE WÄHLER
Antwort ausstehend von Raphael Schäfer CDU