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In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifvertragsparteien am 6. April 2025 eine Einigung erzielt. Über Fragen der Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Bundesbesoldung und -versorgung ist noch nicht entschieden worden.
Ich gehe davon aus, dass dies in der neuen Legislaturperiode zügig geschieht. Dazu bedarf es erneut eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministeriums liegt. Ein Zeitplan dafür ist mir jedoch bisher nicht bekannt.
Gerne verweise ich auf seine Beantwortung: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/warum-wird-das-brutto-einkommen-anstatt-das-zu-versteuernde-einkommen-wie-es-bei-der-elterngeldgrenze-bereits?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy
Es geht um Pragmatismus und Normenklarheit
Ich vermute, dass die Verhandler des Koalitionsvertrages seinerzeit die 100.000 Euro-Grenze wählten, da sie im Rechtskreis SGB bereits bestand