Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.07.2026 von Katja Mast SPD
Antwort 10.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in der Vergangenheit jedoch auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet.
Antwort ausstehend von Manuela Schwesig SPD
Antwort ausstehend von Christina Stumpp CDU
Antwort 13.07.2026 von Tim Klüssendorf SPD
Zum Vertrauensschutz: Bundesarbeitsministerin Bas hat ausdrücklich klargestellt, dass, wer seinen Renteneintritt bereits konkret geplant hat, Vertrauensschutz genießen soll.
Antwort 09.07.2026 von Hubertus Heil SPD
Eine offene und faire Diskussion darüber, wie besondere Arbeitsbelastungen im Rentensystem besser berücksichtigt werden können, wird im Rahmen der geplanten Rentenreform geführt