Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jan K. • 08.01.2020
Antwort von Andrea Lindholz CSU • 05.02.2020 (...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss mit unserem Koalitionspartner SPD, der in den Verhandlungen gefunden werden konnte: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. Denn wir als Union sprechen uns nach wie vor gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus. (...)
Frage von Jan K. • 08.01.2020
Antwort von Niels Annen SPD • 24.01.2020 (...) Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ (...)
Frage von Jan K. • 08.01.2020
Antwort von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.01.2020 (...) Für die eigene Informationsgewinnung würde ich zu seriöseren Quellen raten. Die in dem Beitrag aufgestellten Behauptungen halten meines Erachtens einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand, die skizzierten Folgen der Gesetzesänderungen drohen meines Erachtens explizit nicht. Hierzu finden Sie schon in den Kommentaren unter dem Artikel einige Anmerkungen und Links zu weiterführenden, fachlich sehr viel fundierteren Informationen, auf die ich Sie an dieser Stelle verweisen möchte. (...)
Frage von Jan K. • 08.01.2020
Antwort von Ralph Brinkhaus CDU • 07.02.2020 (...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 EstG)“ über Abgeordnetenwatch. (...)
Frage von Jan K. • 08.01.2020
Antwort von Gustav Herzog SPD • 14.01.2020 (...) Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ (...)
Frage von Jan K. • 08.01.2020
Antwort von Erwin Rüddel CDU • 03.02.2020 (...) Der besagte § 20 Abs. 6 EStG sollte bereits im Elektromobilitätsgesetz (JStG 2019) ergänzt werden, wurde aber dort nach wochenlangen zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD herausgenommen. Die SPD wollte im Rahmen des JStG 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste: Bei den Termingeschäften sollte durch eine komplette gesetzliche Nichtberücksichtigung eines Optionsverfalls die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert werden und die BFH-Rechtsprechung vom 12. (...)