Antwort 23.09.2017 von Lukas Köhler FDP
Sehr geehrter Herr H.,
Sehr geehrter Herr H.,
Sehr geehrter Herr H.,
(...) Zuerst einmal möchte ich folgendes feststellen: Obwohl ich kein Volljurist bin, bin ich mir sicher, dass der von Ihnen beschrieben Vorgang nicht den Kern des Artikels 5 Grundgesetz berührt. Ich kann an dieser Stelle keine Einschränkung Ihrer Meinungsfreiheit erkennen. Natürlich kann die Landeshauptstadt München – zum großen Teil – frei entscheiden, wem sie ihre Räume zur Verfügung stellt und wem nicht. (...)
(...) Das Offenhalten der Grenzen nach der humanitären Aufnahme der gestrandeten Menschen im Jahr 2015 war ein Fehler. Das ist allerdings politisch zu werten und nicht juristisch zu klären. (...)