Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Heike R. • 24.03.2020
Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Antwort von Lisa Paus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 25.03.2020

Und auch auf europäischer Ebene wird schon einiges getan, um die Folgen für Unternehmen und den Finanzsektor abzumildern. Besonders die Europäische Zentralbank hat mit der Verkündigung ihres milliardenschweren Anleihekaufprogramms beherzt eingegriffen und klar gemacht, dass sie zur Stabilisierung des Finanzmarkts und der Eurozone als Ganzes bereitsteht.

Portrait von Klaus-Peter Willsch
Antwort von Klaus-Peter Willsch
CDU
• 02.03.2020

Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Portrait von Christoph Degen
Antwort von Christoph Degen
SPD
• 11.02.2020

(...) Einen pauschalen Zuschuss gibt es nicht. Allerdings, gibt es den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV-Förderbetrag). Der zum Lohnsteuerabzug verpflichtete Arbeitgeber erhält einen Förderbetrag von 30 Prozent der eingezahlten Leistung bei der Lohnsteuer-Anmeldung zurück. (...)

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von Thomas Oppermann
SPD
• 05.03.2020

Das zuständige Gesundheitsministerium hat unserer Fraktion mitgeteilt, dass die Krankenkassen und Zahlstellen derzeit mit Hochdruck daran arbeiten, dass die neue Regelung zügig in ihrer Buchhaltung zur Beitragsberechnung integriert wird. Trotzdem wird es noch einige Wochen dauern, bis diese Umstellung abgeschlossen ist. Das heißt, dass die Entlastung erst mit einiger Verzögerung auf Ihrem Konto sichtbar sein wird.

Portrait von Kordula Schulz-Asche
Antwort von Kordula Schulz-Asche
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 14.02.2020

(...) Natürlich verstehe ich Ihren Unmut, dass die Belastung von Betriebsrenten nur durch die Einführung eines Freibetrages von der Bundesregierung abgemildert wird. Ihr Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht auszunehmen, würde jedoch bedeuten, dass in den Sozialkassen größere Löcher gerissen werden, wenn auf eine Verbeitragung der Betriebsrenten verzichtet wird. (...)

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