Antwort 02.02.2023 von Metin Hakverdi SPD
Insbesondere für Immobilien, die durch den Erben oder die Erbin nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden sollen, fehlt ein Rechtfertigungsgrund für eine weitergehende Privilegierung.
Insbesondere für Immobilien, die durch den Erben oder die Erbin nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden sollen, fehlt ein Rechtfertigungsgrund für eine weitergehende Privilegierung.
Die Steuersätze bleiben unverändert und sind moderat: verglichen mit dem, was man auf das zahlen muss, was man selbst erarbeitet hat.
die von Ihnen zitierte geäußerte Mutmaßung zur Erhöhung der Erbschaftssteuer trifft nicht zu. Die Ampel-Koalition plant aktuell keine der erwähnten Maßnahmen.
Wir Grüne sind für eine Veränderung bei der Erbschaftssteuer offen gewesen, in unserem Wahlprogramm hatten wir als Ziel formuliert, dass wir die zugenommen Vermögensungleichheit in Deutschland z.B. durch eine andere Besteuerung verändern wollen.