Sehr geehrter Herr F.,
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Themen wie Wehrpflicht, Zuwanderung und die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme beschäftigen derzeit viele Menschen.
Nach den zuletzt konsolidierten Angaben der Bundesregierung belaufen sich die seit Februar 2022 geleisteten bilateralen Unterstützungsleistungen Deutschlands auf insgesamt rund 48 Milliarden Euro. Davon entfallen nach dem jüngsten Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag etwa 15,6 Milliarden Euro auf militärische Hilfen. Die zivilen und humanitären Unterstützungsleistungen summieren sich nach aktuellem Stand auf etwa 36 Milliarden Euro.
Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sog. "EU-Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten