..Am 21.01.22 machte Putin deutlich, daß seine Forderungen sich nicht allein auf die ehemaligen Sowjetrepubliken beziehen, sondern auf alle Staaten...
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. Ich begrüße es, dass die EU bereits Ende 2021 gegen die Gruppe Wagner Sanktionen verhängt hat. Die Maßnahmen richten sich gegen die Wagner-Gruppe selbst sowie gegen acht Personen und drei Organisationen, die mit ihr in Verbindung stehen.
Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres in der UN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.
Vielen Dank für Frage, die ich aber nicht verstehe. Bitte konkretisieren und erläutern Sie Ihr Problem.
Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.