Frage von Kiki Z. • 16.10.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 13.11.2024
Bürgergeld und Wohngeld hier in einem Atemzug zu nennen, ist irreführend.
Bürgergeld und Wohngeld hier in einem Atemzug zu nennen, ist irreführend.
Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung.
In vielen Einbürgerungsbehörden gehen aktuell mehr Anträge ein als bearbeitet werden können.
Voraussetzung ist selbstverständlich immer, dass man alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu decken.
In allen anderen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, nach Ermessen eingebürgert zu werden.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.