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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 13.11.2024

Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 13.11.2024

Voraussetzung ist selbstverständlich immer, dass man alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu decken.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 13.11.2024

In allen anderen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, nach Ermessen eingebürgert zu werden.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 13.11.2024

Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.

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