Frage von abdulhamit s. •

Warum wird der Einbürgerungsantrag von Gründer:innen mit Gründungszuschuss nicht positiv bewertet.

Sehr geehrter Frau Heinrich

während meines Bezugs von ALG I habe ich online die Einbürgerung beantragt. Kurz vor meinem Termin im Bürgeramt habe ich ein Unternehmen mit Gründungszuschuss gegründet mit dem Ziel, unabhängig zu werden und Steuern zu zahlen.

Beim heutigen Termin wurde mir gesagt, dass ich meinen Antrag zurückziehen muss und erst nach zwei Jahren mit Steuererklärungen erneut stellen darf. Wäre ich bei ALG I geblieben, wäre mein Antrag weiterbearbeitet worden obwohl mir nur noch 6 Monate ALG I zustanden. Den Gründungszuschuss erhalte ich nun ebenfalls für 6 Monate, in gleicher Höhe aber mit Eigeninitiative und Risiko.

Ich empfinde es als ungerecht, dass unternehmerisches Engagement in der Einbürgerungspraxis zum Nachteil wird.

Wie steht Ihre Partei dazu? Gibt es Überlegungen, das Verfahren für Selbstständige fairer zu gestalten? Und können Sie mir einen Weg aufzeigen, wie ich jetzt weiter vorgehen kann?

Vielen Dank im Voraus.

Portrait von Gabriela Heinrich
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

ich kann Ihnen zu Ihrem konkreten Antrag leider nicht weiterhelfen, da ich diesen und die dazugehörigen Unterlagen nicht kenne. Ich würde Ihnen zunächst raten, sich mit Rückfragen an die Staatsangehörigkeitsbehörde zu wenden und sich die vorläufige Ablehnung Ihres Antrags noch einmal erläutern zu lassen.

Grundsätzlich gilt für alle Antragstellenden unter anderem die Voraussetzung, dass man den Lebensunterhalt für sich und ggf. unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbst finanziert. Das ist für abhängig Beschäftigte natürlich leichter nachzuweisen als für Selbständige. Abgesehen von dem Mehraufwand für Selbständige könnte das Problem in Ihrem Fall sein, dass Sie sich ja offenbar gerade erst selbständig gemacht haben. Insofern ist es für die Behörde möglicherweise noch nicht absehbar, ob Sie sich mit der Selbständigkeit selbst finanzieren können. Bei einer Neugründung liegt es in der Natur der Sache, dass die Einkommensperspektive noch nicht ganz klar ist.

Eine gesetzliche Änderung oder Erleichterungen kann ich Ihnen leider nicht versprechen, weil auf einen aussagekräftigen Einkommensnachweis nicht verzichtet werden kann (weder für abhängig Beschäftigte noch für Selbständige). Ich wünsche Ihnen aber für die Selbständigkeit viel Erfolg. Und hoffe, dass dann auch die Einbürgerung baldmöglichst klappt. 

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Gabriela Heinrich
Gabriela Heinrich
SPD