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Im Rahmen der Einführung des Bürgergelds wurde sich mit Fragen des Hinzuverdiensts noch nicht befasst. Fragen zum Hinzuverdienst im Rahmen des SGB XII und der Anrechnung von Werkstattlohn sind sensible und wichtige Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt separat geprüft werden.
Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.
Berechtigt sind damit also auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Aufstockung durch die Grundsicherung erhalten
Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich.
Im Rahmen der Bürgergeldreform wurden die Hinzuverdienstmöglichketen für Grundsicherungsempfänger im Alter nicht verändert.
Das dritte Entlastungspaket sieht für Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro vor.