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Der Bund hat diese Entscheidung im April 2022 getroffen.
In dem von Ihnen geschilderten Umstand handelt es sich um hilfsbedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen bestehender Erwerbsminderung auf längere oder gar unbestimmte Zeit ihren Lebensunterhalt nicht aus der eigenen Erwerbstätigkeit bestreiten können.
Ich kritisiere scharf, dass es in Deutschland Flüchtlinge erster, zweiter und dritter Klasse gibt. Außerdem kritisiere ich scharf, dass das Rentenniveau für die Rentnerinnen und Rentner, die Jahrzehnte lang eingezahlt haben, herabgesetzt wurde, so dass viele an der Grenze zur Armut leben müssen.
Die Statistik für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst neben einer Vielzahl von Kriterien auch die Staatsbürgerschaft von Personen, die diese Leistung beziehen.