Antwort 06.09.2023 von Ulrike Bahr SPD
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Wenn ich in Rente gehe, was in etwa 3 Jahren möglich sein wird, werde ich vermutlich etwas über der Durchschnittsrente liegen.
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.