
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Die SPD hat in der letzten Legislatur einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Septemberplenum beschlossen werden sollte. Das hätte dazu geführt, dass die Energiepauschale zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt wird. Leider haben sich der damalige Koalitionspartner und der dazugehörige Finanzminister (CDU) nicht bereit erklärt, dem Vorschlag zuzustimmen.

Daher kann es durchaus sinnvoll sein, über den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze beziehungsweise über eine deutliche Anhebung der Hinzuverdienstgrenze bei verminderter Dienstfähigkeit nachzudenken, analog zu den von Ihnen beschriebenen Änderungen, die kürzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen worden sind, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten.


Sie kritisieren zu Recht die Ungleichbehandlung im deutschen Rentenversicherungssystem. Unsere sozialen Sicherungssysteme beruhen auf dem Solidaritätsprinzip

Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.